Streudienst für Fürth und Nürnberg

Nach Möglichkeit streuen wir mit umweltfreundlichem Granulat. Viele Firmen und Grundstückseigentümer hadern im Winter mit der Sicherheit. Müssen die Eigentümer nun zwingend alle Gehwege räumen und gegen Glätte streuen? Und falls ja - bis wann? Tatsächlich stehen Grundstückseigentümer in Nürnberg und Fürth bei Wintereinbruch in der Pflicht bis spätestens 7 Uhr morgens Schnee geräumt und gestreut zu haben. Kommt es zu Unfällen wegen Glätte, sehen sich viele Betroffene mit Klagen auf Schmerzensgeld und teuren Haftungsansprüchen konfrontiert.

Für Berufstätige bedeutet die Streupflicht großen Stress. Firmengelände müssen selbstredend immer begehbar sein. Und in Urlaubszeiten ist mancher gar nicht da, um der Pflicht nach zukommen. An dieser Stelle hilft der professionelle Hausmeister-Service als Streudienst. Im Rahmen der Winterdienstleistungen, werden alle vereinbarten Wege und Flächen umfassend mit Streumittel gesichert - zur Sicherheit der Kunden und aller Passanten.

Der RDH Hausmeister- und Reinigungsdienst ist der Partner in Fürth und Nürnberg, der auch den lästigen Streudienst übernimmt. Garantiert pünktlich, gründlich und schnell.